Der Bereich der Reiseversicherungen setzt sich auf verschiedenen Produkten zusammen. Dazu gehören zum Beispiel die Reiserücktrittsversicherung, die Reisekrankenversicherung, die Reiseabbruchversicherung, die Reisegepäckversicherung und für längere Auslandsaufenthalte gibt es noch die Hanse Merkur Auslandskrankenversicherung (oder andere Anbieter). Die Reiseversicherungen werden entweder als Reiseversicherungspaket (das dann entweder alle Reiseversicherungen oder eine gewisse Anzahl) oder als Einzelprodukt angeboten.
Dabei gibt es hier auch Policen für eine einzelne Reise und für eine Jahresversicherung, bei der dann alle Reisen in einem Jahr abgdeckt sind.
Für Reiseversicherungen gibt es eine Vielzahl von Anbietern, die sich dann in der Art sowie im Umfang des Versicherungsschutzes unterschieden. Ebenso gibt es auch erhebliche Unterschiede in den Prämien der einzelnen Anbieter.
Hierbei hilft dann ein Reiseversicherung Test oder ein Reisekrankenversicherung Vergleich im Internet, um dann die Reiseversicherung für sich herauszusuchen, die zu einem persönlich passt.
Die Unterschiede bei den Reiseversicherungen
Die Höhe der Beiträge bei einer Reiseversicherung hängt beispielsweise vom versicherten Personenkreis, dem Preis der Reise, dem Umfang des Versicherungsschutzes, der Selbstbehaltsregelung und der Art der Reise sowie dem Geltungsbereich (gilt der Versicherungsschutz nur in Deutschland, in Europa oder weltweit) ab. Hier geht es zurück zur Startseite.
Hierbei sollten Familien darauf achten, bis zu welchen Alter die Kinder in der jeweiligen Reiseversicherung mit versichert sind. Hier gibt es Anbieter, die Kinder zum Beispiel bis 18 Jahre, bis 21 Jahre, bis 25 Jahre oder auch bis 27 Jahre im Familientarif mitversichern.
Wenn Paare eine Reiseversicherung abschließen, sollte darauf geachtet werden, ob eine eheähnliche Gemeinschaft Voraussetzung ist oder ob die beiden versicherten Personen auch unterschiedliche Wohnanschriften haben können.
Mit einer Reiseversicherung können aber auch ganz unterschiedliche Reisearten abgedeckt werden. Dazu können beispielsweise Individualreisen, Pauschalreisen, selbst gebuchte Bausteine für eine Reise (Hotel, Ausflüge, etc.), ein Ferienhaus, eine Ferienwohnung, Kreuzfahrten, Mietwagen, Bahn-, Bus- oder Motorradreisen oder Reisen mit dem Wohnmobil, um hier nur einige zu nennen.
Die versicherten Gründe für einen Reiserücktritt
Diese sind von Angebot zu Angebot und von Anbieter zu Anbieter ebenfalls sehr unterschiedlich. Hier hilft auch der Reiseversicherung Vergleich im Internet.
Die versicherten Gründe können beispielsweise der unerwartete Tod, ein schwerer Unfall oder eine unerwartete Erkrankung der versicherten Person sein. Ebenfalls gehören hier zum Beispiel auch eine unerwartete Impfunverträglichkeit, eine Schwangerschaft oder Komplikation in der Schwangerschaft mit dazu.
Desweiten kann hier auch als Grund ein Jobwechsel, der Verlust eines Arbeitsplatzes bedingt durch eine unerwartete betriebsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber, die Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses aus der Arbeitslosigkeit heraus oder eine unerwartet schwere Erkrankung, ein schwerer Unfall oder eine Impfunverträglichkeit von einem mitreisenden und angemeldeten Hund sein.
Die von einer Reiseversicherung abgedeckten Kosten
Die Auslandskrankenversicherung oder eine Reisekrankenversicherung übernimmt die Kosten, die im Krankheitsfall entstehen und die Kosten für den notwendigen oder sinnvollen Krankenrücktransport aus dem Ausland.
Bei einer Reiserücktrittsversicherung werden die Stornokosten, welche der Reiseveranstalter in Rechnung stellt, wenn die entsprechende Reise aus einem vertraglich versicherten Grund nicht angetreten werden kann, berechnet, übernommen.
Eine Reiseabbruchversicherung übernimmt die anfallenden Kosten der Rückreise sowie die nicht von der reisenden Person in Anspruch genommenen Leistungen bei einem vorzeitigen Reiseabbruch aus einem versicherten Grund.
Eine Reisegepäcksversicherung übernimmt die Schäden, wenn das Gepäck der reisenden Person während der Reise aufgrund von Elementarereignissen beschädigt oder gestohlen wird und die Kosten für ein Ersatzgepäck, damit die Reise fortgeführt werden kann, werden hier auch übernommen.